Barrierefreiheit von Websites. Was Sie bis 2025 wissen müssen.
Ab 2025 wird die Barrierefreiheit von Websites für viele Unternehmen zur Pflicht. Erfahren Sie, warum barrierefreie Websites wichtig sind, welche Anforderungen gelten und wie Sie Ihre Website mit unserer Hilfe barrierefrei gestalten können.
Die Bedeutung barrierefreier Websites
Eine barrierefreie Website berücksichtigt die unterschiedlichen Bedürfnisse und Fähigkeiten aller Nutzer:innen und stellt sicher, dass Inhalte für alle auf angemessene und effektive Weise zugänglich sind. Dies gilt für alle Arten von Websites, einschließlich Corporate Websites, Web-Shops, Web-Apps und einfachen Landingpages.
Warum Barrierefreiheit?
Soziale Verantwortung: Eine barrierefreie Website ermöglicht es Menschen mit Beeinträchtigungen, uneingeschränkt am digitalen Leben teilzunehmen.
Rechtliche Anforderungen: Behörden und viele Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten.
Wirtschaftliche Vorteile: Barrierefreiheit erhöht die Reichweite und Nutzbarkeit einer Website, was zu einer größeren Zielgruppe und potenziell höheren Umsätzen führt.
Barrierefreiheit ab 2025. Die gesetzlichen Vorgaben.
Ab dem 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft treten und die europäische Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) umsetzen. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Geltungsbeginn: Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es gibt eine Übergangszeit bis 2030 für bereits bestehende Produkte.
Betroffene Unternehmen: Alle B2C-Unternehmen müssen ihre Websites barrierefrei gestalten. Reine B2B-Unternehmen sind nur dann nicht verpflichtet, wenn ihre Websites sich deutlich erkennbar ausschließlich an andere Unternehmen richten.
Ausnahmen: Kleinstunternehmen mit maximal 9 Beschäftigten, einem Jahresumsatz und einer Jahresbilanzsumme von jeweils höchstens 2 Millionen Euro sind von der Verpflichtung ausgenommen.
Anforderungen: Websites, Web-Apps und Onlineshops müssen den Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 entsprechen, die auf dem Level AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) basiert.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Unternehmen, die die Barrierefreiheit nicht einhalten, werden informiert und haben eine Frist zur Überarbeitung. Bei Nichterfüllung drohen Strafen, einschließlich Geschäftsbetriebseinstellungen und Geldstrafen bis zu 100.000 €.
Checkliste für barrierefreie Websites
Unsere grobe Checkliste hilft Ihnen, die Barrierefreiheit Ihrer Website sicherzustellen:
- Textalternativen für Bilder und Multimediaelemente: Fügen Sie zu jedem Bild und Multimediaelement einen Alternativtext hinzu.
- Klare und leicht verständliche Sprache: Verwenden Sie einfache und verständliche Sprache.
- Kontrastreiche Farbkombinationen: Nutzen Sie Farben mit hohem Kontrast, z.B. dunkler Text auf hellem Hintergrund.
- Navigierbarkeit mit der Tastatur: Stellen Sie sicher, dass die Website vollständig mit der Tastatur navigierbar ist.
- Strukturierung und Organisation: Verwenden Sie eine klare und einheitliche Struktur mit Überschriften und Absätzen.
- Lesbarkeit der Schriftarten: Wählen Sie gut lesbare Schriftarten.
- Vermeidung von Flackern und Blinken: Verzichten Sie auf flackernde oder blinkende Elemente.
- Videos und Audiodateien mit Untertiteln: Sorgen Sie für Untertitel und Transkriptionen bei Videos und Audiodateien.
- Geräteunabhängigkeit: Optimieren Sie Ihre Website für verschiedene Geräte und Screen Reader.
- Regelmäßiges Testen: Testen Sie Ihre Website kontinuierlich auf Barrierefreiheit.
Was bedeutet Barrierefreiheit bei Websites genau?
Barrierefreiheit bei Websites bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten, die Inhalte und Funktionen einer Website problemlos nutzen können. Dazu gehört beispielsweise die Bereitstellung von Textalternativen für Bilder, eine einfache Navigation mit der Tastatur, kontrastreiche Farbschemata und die Vermeidung von flackernden Elementen. Ziel ist es, allen Nutzer einen uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen.
Welche Unternehmen sind ab 2025 zur Barrierefreiheit verpflichtet?
Ab dem 28. Juni 2025 sind alle B2C-Unternehmen, die Dienstleistungen direkt an Endverbraucher anbieten, verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Reine B2B-Unternehmen müssen diese Verpflichtung nur erfüllen, wenn ihre Websites eindeutig an andere Unternehmen gerichtet sind. Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz sowie eine Jahresbilanzsumme von jeweils maximal 2 Millionen Euro haben, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Welche Standards müssen für die Barrierefreiheit erfüllt werden?
Die Barrierefreiheit von Websites muss den Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 entsprechen, die auf dem Level AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) basiert. In Deutschland verweist die Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung (BITV) ebenfalls auf diese Norm und enthält zusätzliche Anforderungen, wie die Nutzung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) und Leichter Sprache.
Was passiert, wenn eine Website die Barrierefreiheit nicht einhält?
Wenn eine Website die Barrierefreiheit nicht einhält, wird das betreffende Unternehmen zunächst informiert und erhält eine Frist zur Überarbeitung. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, drohen rechtliche Konsequenzen. Diese können die vorübergehende Einstellung des Geschäftsbetriebs oder Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro umfassen.
Wie kann ich meine Website auf Barrierefreiheit testen?
Es gibt verschiedene Tools und Methoden, um die Barrierefreiheit Ihrer Website zu testen. Zu den gängigsten gehören automatische Testwerkzeuge wie der WAVE Accessibility Checker oder die Axe Browser-Erweiterung. Darüber hinaus sollten manuelle Tests durchgeführt werden, bei denen die Website mit einem Screen Reader und nur mit der Tastatur navigiert wird. Als Agentur unterstützen wir Sie gerne bei der Prüfung und Anpassung Ihrer Website, um sicherzustellen, dass alle Barrierefreiheitsstandards erfüllt werden. Wir bieten umfassende Dienstleistungen an, von der initialen Prüfung über die Umsetzung der notwendigen Anpassungen bis hin zur kontinuierlichen Überwachung und Optimierung Ihrer Website.
Was ist die Problematik von Overlay-Lösungen?
Barrieren im Internet sind meist menschengemacht, und der richtige Einsatz von HTML-Code kann eine vollständige Barrierefreiheit ermöglichen. Automatisierte Overlay-Lösungen stehen jedoch in der Kritik. Auf der Website overlaysdontwork.com werden Probleme dieser Ansätze aufgezeigt.
Der BIK BITV-Test rät von der Nutzung automatisierter Softwarelösungen ab, und über 700 Experten unterstützen die Initiative Overlay Fact Sheet, die sich gegen solche Software ausspricht. Das European Disability Forum und die International Association of Accessibility Professionals betonen ebenfalls, dass Overlays keine verlässliche Lösung sind.
Es gibt einige stark beworbene Overlay-Lösungen, die trotz Kritik oft als einfach zu integrierende Lösung beworben werden. Joe Dolson, ein Experte für barrierefreies Webdesign, warnt davor, dass keine Plug-Ins die Anforderungen zur Barrierefreiheit vollständig erfüllen können.
Wir empfehlen daher, auf bewährte und bewusst implementierte Lösungen zu setzen. Barrierefreiheit ist komplex und erfordert sorgfältige Planung und Umsetzung. Nutzer stellen ihre Betriebssysteme auf ihre Bedürfnisse ein, wodurch Overlay-Lösungen oft überflüssig sind.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Es ist an der Zeit, Ihre Website barrierefrei zu gestalten oder zu optimieren. Mit den richtigen Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass Ihre Website für alle zugänglich ist. Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Zeichen sozialer Verantwortung und ein Wettbewerbsvorteil. Für weiterführende Informationen oder Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihre Website fit für 2025 zu machen.